Die Gesundheit der Athlet:innen sowie des Dopingkontrollpersonals steht auch aktuell im Vordergrund. Der Dopingkontrollprozess wurde um zusätzliche Schutzmassnahmen ergänzt und wird fortlaufend der allgemeinen Entwicklung sowie den staatlichen Massnahmen angepasst.
Swiss Sport Integrity weist auf folgende Änderungen hin:





Den Anpassungen und den Instruktionen des Dopingkontrollpersonals ist Folge zu leisten, Widerhandlungen können sanktioniert werden. Unbehagen über die Anwesenheit des Dopingkontrollpersonals in der Wohnung ist kein Grund eine Dopingkontrolle zu verweigern.
Meldung von Infektionen
Sollte eine Athletin oder ein Athlet innert 10 Tagen nach der Dopingkontrolle an COVID-19 erkranken, ist umgehend die Geschäftsstelle von Swiss Sport Integrity zu informieren.