Amateur-Fussballspieler für 3 Monate gesperrt

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Kategorie:
Recht

Swiss Sport Integrity spricht eine dreimonatige Sperre gegen einen Amateur-Fussballspieler wegen Besitz der verbotenen Substanz Dehydroepiandrosteron (DHEA) aus und verurteilt ihn zu einer Busse.

Im Rahmen einer Postkontrolle wurde eine an einen Freizeitsportler adressierte Sendung mit 100 DHEA-Tabletten vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sichergestellt und an Swiss Sport Integrity weitergeleitet. Wie vom Sportförderungsgesetz (SpoFöG) vorgegeben, vernichtete Swiss Sport Integrity dieses Produkt kostenpflichtig. Der Amateursportler wurde darüber informiert, dass der Besitz der verbotenen Substanz DHEA einen potenziellen Verstoss gegen das Doping-Statut von Swiss Olympic darstellen. Der 49-Jährige konnte belegen, dass er die Substanz aus medizinischen Gründen und nicht im Zusammenhang mit dem Sport erworben hatte. Swiss Sport Integrity erliess daraufhin einen Entscheid im Resultatmanagement, in dem sie den Freizeitsportler zu einer dreimonatigen Sperre und einer Busse von 120 Franken verurteilte.

Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass der Import von Dopingmitteln grundsätzlich verboten ist. Die Substanz DHEA ist auf der Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöV) aufgeführt und ihr Import ist somit verboten. Das Importverbot gilt unabhängig von sportlichen Aktivitäten, also auch für Nicht-Sportlerinnen und Nicht-Sportler.