Powerlifter für vier Jahre gesperrt

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Kategorie:
Recht

Swiss Sport Integrity spricht gegen einen Powerlifter wegen Nachweis, Besitz und Anwendung verbotener Substanzen eine Sperre von vier Jahren aus und verurteilt ihn zu einer Geldzahlung.

Im Rahmen einer Kontrolle ausserhalb des Wettkampfs am 9. Juni 2025 wurde ein Powerlifter positiv auf die jederzeit verbotenen Substanzen Drostanolon, Metandienon, Trenbolon und Tamoxifen getestet. Der Athlet wurde daraufhin durch Swiss Sport Integrity über die positive Probe benachrichtigt.

Im Verfahren konnte der Powerlifter nicht überzeugend nachweisen, dass die Einnahme der Substanzen unbeabsichtigt war. Aufgrund der Anzahl nachgewiesener verbotener Substanzen in der Probe des Athleten lagen erschwerende Umstände (Art. 10.4 Doping-Statut) vor, die ein Anheben der Standardsperre von 4 auf 5 Jahre zur Folge hat. 

Der Athlet entschied sich in der Folge, eine von Swiss Sport Integrity im Rahmen von Art. 10.8.1 Doping-Statut vorgeschlagene Vereinbarung zu akzeptieren, die eine vierjährige (anstatt einer fünfjährigen) Sperre, eine Busse von 120 Franken vorsieht. Die Sperre gilt seit dem 19. August 2025, dem Beginn der provisorischen Sperre, und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam. Zusätzlich werden dem Powerlifter alle Resultate seit der positiven Kontrolle aberkannt und er muss die Kontroll- und Analysekosten von rund 695 Franken bezahlen.

Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass das Doping-Statut für alle Sporttreibenden mit einer Lizenz oder einer Mitgliedschaft bei einem Verein bzw. Verband, welcher Swiss Olympic angeschlossen ist, gilt. Die Anti-Doping-Bestimmungen gelten unabhängig vom Alter, Leistungsniveau und Nationalität. Bei einem Verstoss tragen die Betroffenen die volle Verantwortung, mit allen daraus entstehenden Konsequenzen.