Medizinische Notfälle

In einer medizinischen Notfallsituation geht die Gesundheit vor. Notfalltherapien sollen unverzüglich vorgenommen werden, auch wenn dafür gemäss Dopingliste verbotene Substanzen oder Methoden angewendet werden. Ein allenfalls notwendiger ATZ-Antrag ist einzureichen, sobald es die gesundheitliche Situation zulässt. Dies gilt auf nationaler und internationaler Ebene.

Ein Notfall-ATZ-Antrag ist für diejenigen Athlet:innen notwendig, welche gemäss den geltenden Bestimmungen eine vorgängige ATZ benötigen. Für sie stellt der Notfall-ATZ-Antrag eine Ausnahme dar, welche darin besteht, dass der Antrag und dessen Beurteilung erst nach dem Therapiebeginn erfolgt. Bei Unsicherheiten, bei welchen Athlet:innen eine vorgängige ATZ notwendig ist, hilft der ATZ-Wizard weiter.

Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ)

Auch für Notfall-ATZ-Anträge gilt Folgendes:

  • Neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular ist eine umfassende ärztliche Dokumentation erforderlich. Trotz den Umständen ist es daher wichtig, dass die Notfalltherapie und damit verbunden Diagnosestellung möglichst gut ärztlich dokumentiert wird.
  • Ein Notfall-ATZ-Antrag kann bei der zuständigen Anti-Doping-Organisation angekündigt werden, beispielsweise wenn die notwendigen medizinischen Unterlagen wie ein Spitalaustrittsbericht nicht sofort verfügbar sind. Dies kann auch durch eine Betreuungsperson erfolgen. Bei dieser Gelegenheit kann abgeklärt werden, welche medizinischen Unterlagen eingereicht werden müssen.

Athlet:innen die gemäss den geltenden Bestimmungen einen nachträglichen ATZ-Antrag, d.h. nach einer allfälligen Dopingkontrolle, einreichen können, müssen keinen Notfall-Antrag stellen. Für sie gilt also das übliche Vorgehen, unabhängig davon ob eine Notfall- oder andere verbotene Therapie aus gesundheitlichen Gründen angewendet wird.

Notfall-Set und Adrenalin-Pen

Für Allergiker:innen kann es notwendig sein, dass sie ein Notfall-Set (mit Antihistaminikum und Glukokortikoid in Tablettenform) oder einen Adrenalin-Pen (z.B. EpiPen® oder Jext®) bei sich tragen. Der alleinige Besitz dieser im Wettkampf verbotenen Notfall-Medikamente erfordert keine ATZ, auch nicht, wenn sie zu einem Wettkampf mitgebracht werden. Nach einer allfälligen notfallmässigen Anwendung im Wettkampf gilt das oben beschriebene Vorgehen. Falls vor einem Wettkampf Glukokortikoid Tabletten oder Injektionen angewendet werden, sind die entsprechenden Auswaschphasen zu beachten:

Spezialthema Glukokortikoide