Anti-Doping-Kontrollsystem

Wer kann kontrolliert werden?

Die Anti-Doping-Bestimmungen gelten für alle Sportler:innen mit einer Lizenz oder einer Mitgliedschaft bei einem Verein bzw. Verband, welcher Swiss Olympic angeschlossen ist. Dasselbe gilt für Teilnehmende an Wettkämpfen solcher Organisationen. Entsprechend können all diese Sporttreibenden jederzeit Dopingkontrollen unterzogen werden.

Bei Dopingkontrollen gibt es kein Mindestalter, d.h. es können auch minderjährige Sportler:innen kontrolliert werden. Jedoch geniessen diese aufgrund ihres Alters besonderen Schutz. Über Rechte und Pflichten sollten minderjährige Sporttreibende und ihre Eltern Bescheid wissen.

Wer kann Dopingkontrollen durchführen?

In der Schweiz führt hauptsächlich Swiss Sport Integrity Dopingkontrollen durch. Daneben können Anti-Doping-Organisationen anderer Nationen, die internationalen Sportverbände und bestimmte Sportveranstalter ihre Athlet:innen kontrollieren bzw. kontrollieren lassen. Swiss Sport Integrity wird regelmässig von solchen Organisationen beauftragt, die Kontrollen in der Schweiz in deren Namen durchzuführen.

Kontrollen

Wann werden Dopingkontrollen durchgeführt?

Grundsätzlich gibt es für die Durchführung von Dopingkontrollen keine zeitliche Begrenzung. Sie können auch früh morgens oder nachts angesetzt werden. Beim Durchführungszeitpunkt von Dopingkontrollen wird zwischen «im Wettkampf» und «ausserhalb des Wettkampfes» unterschieden. In der Regel gilt eine Dopingkontrolle als «im Wettkampf», wenn sie im Zeitraum ab 23:59 Uhr am Tag vor einem Wettkampf bis zum Ende dieses Wettkampfes und der Probenahme in Verbindung mit diesem Wettkampf durchgeführt wird. Alle anderen Zeiträume gelten als «ausserhalb des Wettkampfes». Diese Unterscheidung ist von Bedeutung, da «im Wettkampf» mehr Substanzen verboten sind.

Wo werden Dopingkontrollen durchgeführt?

Dopingkontrollen können überall durchgeführt werden. Zu Hause, am Trainingsort, am Arbeitsplatz oder in der Schule – alles ist möglich.

Kontrollsystem

Kontrollplanung

Im Mittelpunkt des Kontrollsystems von Swiss Sport Integrity steht die Planung und Koordination von Dopingkontrollen im Spitzensport. Zum Schutz der sauberen Athlet:innen werden Kontrollen sowohl innerhalb als auch ausserhalb von Wettkämpfen organisiert.

Einzelsportler:innen sowie Teams nationaler und internationaler Leistungsniveaus werden in Kontrollpools eingeteilt. Sie haben Meldung zu ihren Aufenthaltsorten (Whereabouts) einzureichen. Ihre Angaben zu Aufenthaltsorten vereinfachen die Planung und Durchführung von unangemeldeten Dopingkontrollen.

Whereabouts

Kontrolldurchführung

Dopingkontrollen werden von ausgebildetem Dopingkontrollpersonal durchgeführt, den sogenannten Doping Control Officers (DCO). Der Ablauf ist in den Ausführungsbestimmungen klar geregelt. Athlet:innen sind angewiesen den Anweisungen des Kontrollpersonals Folge zu leisten.

Kontrollablauf

Analytik

Die erhobenen Dopingproben dürfen ausschliesslich durch ein von der WADA akkreditiertes Labor analysiert werden. Neben dem direkten Nachweis verbotener Substanzen, werden die Analyseresultate auch in Langzeitprofilen (Biologischer Athletenpass) aufgezeichnet und interpretiert.

Analytik und Profile

Resultatmanagement

Das Labor informiert die zuständige Anti-Doping-Organisation über das Analyseresultat. Swiss Sport Integrity informiert alle kontrollierten Athlet:innen innerhalb von vier bis sechs Wochen über das Resultat. Bei positiven Analyseresultaten werden von den Betroffenen zusätzliche Informationen eingeholt.

Disziplinarverfahren

Ausführungsbestimmungen zum Resultatmanagement