Bergläuferin für neun Jahre gesperrt

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Kategorie:
Recht

Die bereits für drei Jahre gesperrte Schweizer Bergläuferin Stéphanie Perriard wurde wegen unzulässiger Einflussnahme für weitere sechs Jahre gesperrt.

Ursprünglich gab die Bergläuferin den Besitz und die Anwendung verbotener Substanzen zwecks Leistungssteigerung im Sport, sowie die Weitergabe von Sustanon an Dritte zu. Damals entschied sich die Athletin, eine von Swiss Sport Integrity im Rahmen von Art. 10.8.1 Doping-Statut vorgeschlagene Vereinbarung zu akzeptieren, die eine dreijährige (anstatt einer vierjährigen) Sperre und eine Busse von 120 Franken als Sanktion vorsah.

Durch wichtige Informationen von Dritten an Swiss Sport Integrity hat sich der Verdacht auf eine mögliche Missachtung der Sperre erhärtet. Im Rahmen von Abklärungen bezüglich eines möglichen Verstosses gegen das ihr auferlegte Teilnahmeverbot (dreijährige Sperre), versuchte die Beschuldigte durch Irreführung und Falschaussagen die Untersuchung in unzulässiger Weise zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Gemäss Artikel 2.5 des Doping-Statuts (unzulässige Einflussnahme auf einen Teil des Dopingkontrollverfahrens) stellen diese Handlungen ihrerseits ein Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmungen dar.

Die Schweizer Bergläuferin Stéphanie Perriard entschied sich wiederum eine von Swiss Sport Integrity im Rahmen von Art. 10.8.1 Doping-Statut vorgeschlagene Vereinbarung zu akzeptieren, die eine sechsjährige (anstatt einer siebenjährige) Sperre und eine Busse von 1’500 Franken als Sanktion vorsieht. Die Sperre von nun total neun Jahren ist weiterhin für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam.

Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass Sanktionen übergreifend über sämtliche Tätigkeiten im Sport (z.B. auch als Coach) in allen Sportarten und allen Ländern, die dem Doping-Statut bzw. Welt-Anti-Doping-Code unterstellt sind, gelten. Saubere Sportlerinnen und Sportler können mit ihren Hinweisen auf mögliche Verstösse entscheidende Puzzlestücke für die Ermittlungsarbeit beisteuern und so ihren Sport schützen.