Per 1.1.2020 tritt die neue Dopingliste in Kraft. Von der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) wurden mehrheitlich formale Anpassungen vorgenommen. Für die Praxis heisst das: Die Anpassungen haben keine Auswirkungen auf den Doping-Status von in der Schweiz erhältlichen Medikamenten.
Antidoping Schweiz erinnert alle Athletinnen und Athleten daran, jedes Medikament vor der Anwendung mit der Medikamentenabfrage Global DRO (via Website oder Mobile App) zu überprüfen.
Einer der Abschnitte, welcher für die Dopingliste 2020 formal angepasst wurde, ist die Klasse der im Wettkampf verbotenen Cannabinoide. Die Änderung hat allerdings keine Auswirkung auf deren Doping-Status, d.h. alle natürlichen und synthetischen Cannabinoide bleiben verboten. Ausgenommen davon ist weiterhin lediglich die reine Substanz Cannabidiol (CBD). Die Empfehlung von Antidoping Schweiz an Athletinnen und Athleten bleibt unverändert: Verzicht auf die aus der Cannabispflanze gewonnen CBD-Produkte, da diese einen gewissen Anteil an THC beinhalten. THC ist eine im Wettkampf verbotene Substanz, welche zu einer positiven Dopingprobe führen kann.