Verwarnung für Amateur-Tennisspieler

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Kategorie:
Recht

Swiss Sport Integrity spricht gegen einen Freizeit-Tennisspieler wegen Anwendung und Besitz der verbotenen Substanz Dehydroepiandrosteron (DHEA) eine Verwarnung aus und verurteilt ihn zu einer Geldzahlung.

Im Rahmen einer Postkontrolle wurde eine an einen Freizeitsportler adressierte Sendung mit 600 DHEA-Kapseln vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sichergestellt und an Swiss Sport Integrity weitergeleitet. Wie vom Sportförderungsgesetz (SpoFöG) vorgegeben, vernichtete Swiss Sport Integrity dieses Produkt kostenpflichtig. Der Amateur-Sportler wurde darüber informiert, dass der Besitz und die Anwendung der verbotenen Substanz DHEA einen potenziellen Verstoss gegen das Doping-Statut von Swiss Olympic darstellen. Der 44-Jährige konnte belegen, dass er die Substanz aus medizinischen Gründen und nicht im Zusammenhang mit dem Sport eingenommen hatte. Swiss Sport Integrity erliess daraufhin einen Entscheid im Resultatmanagement, in dem sie den Freizeitsportler verwarnte und mit einer Geldzahlung von 120 Franken bestrafte.

Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass der Import von Dopingmitteln grundsätzlich verboten ist. Die Substanz DHEA ist auf der Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöV) aufgeführt und ihr Import ist somit verboten. Das Importverbot gilt unabhängig von sportlichen Aktivitäten, also auch für Nicht-Sportlerinnen und Nicht-Sportler.