Untersuchungsverfahren

Bei erhärtetem Verdacht auf einen Verstoss gegen einen der vier Tatbestände des Ethik-Statuts des Schweizer Sports von Swiss Olympic, führt Swiss Sport Integrity ein Untersuchungsverfahren und erstellt einen Untersuchungsbericht für die Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK).

Untersuchungsverfahren Schritt für Schritt

Untersuchungsverfahren

1. Die betroffene Person macht eine Meldung bei Swiss Sport Integrity über den mutmasslichen Verstoss gegen die Ethik-Bestimmungen. Swiss Sport Integrity hört die meldende Person an, informiert über prozessuale Vorgehensmöglichkeiten inkl. Untersuchungsverfahren und kann eine vertiefte Beratung bei einer geeigneten Anlaufstelle empfehlen.

2. Swiss Sport Integrity prüft die Zuständigkeit für eine Untersuchung des gemeldeten Sachverhaltes und leitet die Meldung falls notwendig an eine zuständige Stelle oder Organisation weiter.

3. Falls Swiss Sport Integrity für den vorliegen Fall zuständig ist, wird ein Untersuchungsverfahren eingeleitet, um die mutmasslichen Ethikverstösse resp. Missstände zu untersuchen.

4. Über die Ergebnisse ihrer Untersuchungen erstellt Swiss Sport Integrity einen Schlussbericht. Anschliessend legt Swiss Sport Integrity den Untersuchungsbericht zusammen mit den Anträgen für eine Sanktion oder einer Einstellung des Verfahrens der DK zur Beurteilung vor.

5. Die DK prüft den Schlussbericht und hört die betroffenen Parteien an.

6. Anschliessend entscheidet die DK über die angemessene Disziplinarmassnahme. Ebenso prüft sie einen Antrag von Swiss Sport Integrity auf Einstellung des Verfahrens. Swiss Sport Integrity kann die Entscheidungen der DK veröffentlichen, sobald diese in Rechtskraft erwachsen sind und ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung besteht.

7. Die betroffene Person kann innerhalb von 21 Tagen nach schriftlicher Eröffnung des begründeten Entscheides Berufung beim TAS einlegen.

Die Parteien erhalten zur Wahrnehmung ihrer Parteirechte Fristen und können solche mit Begründung verlängern.

Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK)

Die DK beurteilt als erste Instanz Ethikverstösse im Geltungsbereich des Ethik-Statuts. Die DK besteht aus etwa 20 Richtern (Juristen und medizinische Experten). Diese werden durch das Sportparlament gewählt. Die DK konstituiert aus dem Pool ihrer Mitglieder ein dreiköpfiges Gremium, welches den Fall behandelt. Swiss Sport Integrity tritt vor der DK als Klägerin auf. Die angeklagten Personen werden in einem Verfahren angehört und können ihre Argumente vorbringen und sich anwaltlich vertreten lassen.

Tribunal Arbitral du Sport (TAS)

Entscheide der DK können beim internationalen Sportschiedsgericht, dem TAS in Lausanne angefochten werden. Das Recht auf Weiterzug steht den sanktionierten Personen, dem Opfer einer festgestellten Misshandlung, Swiss Sport Integrity, Swiss Olympic und dem nationalen Sportverband, der für die betroffene Sportart zuständig ist, zu.

Sanktionen

Gültigkeit

Werden Personen wegen Verstössen gegen das Ethik-Statut gesperrt, so sind ihnen sämtliche Tätigkeiten untersagt, z.B. auch als Funktionärin oder Funktionär. Dies gilt übergreifend über sämtliche Sportarten.

Strafmass

Verstösse gegen das Ethik-Statut können mit einer oder mehreren Disziplinarmassnahmen sanktioniert werden. Diese Sanktionen reichen von einer Verwarnung oder einer Geldstrafe bis hin zu einem Verbot oder Ausschluss. In gravierenden Fällen sowie im Wiederholungsfall kann eine Person mit einer lebenslänglichen Sperre sanktioniert werden.

Nebst diesen privatrechtlichen Konsequenzen können bestimmte Tatbestände auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies bedeutet, dass Strafverfolgungsbehörden ermitteln und Urteile durch staatliche Gerichte gefällt werden. Das Strafmass reicht von einer Busse bis hin zu einer Freiheitsstrafe.