Swiss Sport Integrity spricht gegen einen Amateur-Fussballer wegen Besitz und versuchter Anwendung der verbotenen Substanz Testosteron Enantat eine Sperre von drei Jahren aus.
Im Rahmen einer Kontrolle im Reiseverkehr wurden bei einem 32-jährigen Freizeitsportler zwei Ampullen der Substanz Testosteron Enantat vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sichergestellt und an Swiss Sport Integrity weitergeleitet. Wie vom Sportförderungsgesetz (SpoFöG) vorgegeben, verfügte Swiss Sport Integrity in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren die kostenpflichtige Vernichtung der Substanzen. Der Amateur-Fussballer wurde anschliessend im Rahmen des Disziplinarverfahrens darüber informiert, dass sowohl der Besitz als auch die versuchte Anwendung der verbotenen Substanz einen potenziellen Verstoss gegen das Doping-Statut von Swiss Olympic darstellen.
Der Freizeitsportler entschied sich, eine von Swiss Sport Integrity im Rahmen von Art. 10.8.1 Doping-Statut vorgeschlagene Vereinbarung zu akzeptieren, die als Entscheid im Resultatmanagement jeweils eine dreijährige (anstatt einer vierjährigen) Sperre vorsieht. Die Sperre gilt seit dem 8. September 2025, dem Zeitpunkt des Erhalts der unterzeichneten Vereinbarung, und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam.
Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass der Import von Dopingmitteln grundsätzlich verboten ist. Bei Verstössen gegen Anti-Doping-Bestimmungen können auch Freizeitsportler gesperrt werden. Dies gilt unabhängig von deren sportlichem Leistungsniveau, Alter und Nationalität.