Amateur-Fussballspieler für vier Jahre gesperrt

 | 
Kategorie:
Recht

Swiss Sport Integrity spricht gegen einen Amateur-Fussballspieler wegen versuchter Anwendung und Besitz der verbotenen Substanz Ostarin eine Sperre von vier Jahren aus und verurteilt ihn zu einer Geldzahlung.

Im Rahmen einer Postkontrolle wurde eine an einen 21-jährigen Freizeitsportler adressierte Sendung mit 60 Kapseln MK-2866 (Ostarin) vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sichergestellt und an Swiss Sport Integrity weitergeleitet. Wie vom Sportförderungsgesetz (SpoFöG) vorgegeben, verfügte Swiss Sport Integrity (SSI) in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren die kostenpflichtige Vernichtung dieses Produkts. Der Amateur-Fussballspieler wurde anschliessend im Rahmen des Disziplinarverfahrens darüber informiert, dass der Besitz und die Anwendung der verbotenen Substanz einen potenziellen Verstoss gegen das Doping-Statut von Swiss Olympic darstellen.

Die betroffene Person entschied sich, eine Erklärung zur Annahme einer provisorischen Sperre zu unterzeichnen, reichte ansonsten aber keine Stellungnahme zu den Vorwürfen ein. Folglich spricht SSI im Rahmen eines Entscheids im Resultatmanagementverfahren eine vierjährige Sperre und eine Busse von 100 Franken gegen den Fussballer aus. Die Sperre gilt seit dem 14. Februar 2025, dem Beginn der provisorischen Sperre, und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam.

Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass der Import von Dopingmitteln grundsätzlich verboten ist. Die Substanz Ostarin ist auf der Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöV) aufgeführt und ihr Import ist somit verboten. Bei Verstössen gegen Anti-Doping-Bestimmungen können auch Freizeitsportler gesperrt werden. Dies gilt unabhängig von deren sportlichem Leistungsniveau, Alter und Nationalität.