Swiss Sport Integrity spricht gegen einen Amateur-Unihockeyspieler wegen versuchter Anwendung und Besitz diverser verbotener Substanzen eine Sperre von drei Jahren aus.
Im Rahmen mehrerer Postkontrollen wurden an einen Freizeitsportler adressierte Sendungen mit Produkten, welche die verbotenen Substanzen 18-Methyltestosteron, 6-Bromo-Androstan-3,17-dion, Adrenosteron, Androstatrendion, Dymethazine, Epistan, Estra-4,9,11-triene-3,17-dion (Trendione), Methoxydienon und Methylstenbolone enthalten, vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sichergestellt und an Swiss Sport Integrity weitergeleitet. Wie vom Sportförderungsgesetz (SpoFöG) vorgegeben, verfügte Swiss Sport Integrity in zwei separaten verwaltungsrechtlichen Verfahren die kostenpflichtige Vernichtung dieser Produkte. Der Amateur-Unihockeyspieler wurde anschliessend im Rahmen des Disziplinarverfahrens darüber informiert, dass der Besitz und die Anwendung der verbotenen Substanzen einen potenziellen Verstoss gegen das Doping-Statut von Swiss Olympic darstellen.
Der Amateur-Sportler entschied sich, eine von Swiss Sport Integrity im Rahmen von Art. 10.8.1 Doping-Statut vorgeschlagene Vereinbarung zu akzeptieren, die eine dreijährige (anstatt einer vierjährigen) Sperre als Sanktion vorsieht. Die Sperre gilt seit dem 8. Mai 2025, dem Zeitpunkt des Erhalts der unterzeichneten Vereinbarung, und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam.
Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass der Import von Dopingmitteln grundsätzlich verboten ist. Bei Verstössen gegen Anti-Doping-Bestimmungen können auch Freizeitsportler gesperrt werden. Dies gilt unabhängig von deren sportlichem Leistungsniveau, Alter und Nationalität.