Blindenschütze wegen Dopings lebenslänglich gesperrt

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Kategorie:
Recht

Die Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic hat einen Blindenschützen wegen mehrerer Dopingvergehen zu einer lebenslänglichen Sperre und zur Zahlung eines Geldbetrags verurteilt.

Ein 38-jähriger Blindenschütze ist von der Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic wegen versuchter Anwendung sowie Inverkehrbringen von Testosteron, Metandienon, Stanozolol, Halodrol, Dehydrochlormethyltestosteron, Oxymetholon, Tamoxifen und Clomifen lebenslänglich gesperrt worden. Dem Athleten wurden drei Verstösse im Zeitraum zwischen 2012 und 2016 nachgewiesen. Die Sperre gilt seit dem 21. Juni 2017, dem Beginn der provisorischen Sperre, und ist für sämtliche Sportarten wirksam. Aufgrund von Meldungen der Eidgenössischen Zollverwaltung führte die Stiftung Antidoping Schweiz auf der Grundlage des Sportförderungsgesetzes mehrere verwaltungsrechtliche Verfahren zur Einziehung und Vernichtung von Dopingmitteln durch. Die anschliessenden Ermittlungen ergaben, dass der Athlet auf seiner Webseite verbotene Dopingmittel zum Verkauf angeboten und in einzelnen Fällen Verkäufe abgewickelt hatte. Im anschliessend eröffneten Verfahren vor der Disziplinarkammer für Dopingfälle gab der Athlet indirekt zu, auf seiner Website diverse Produkte verkauft zu haben. Der Verurteilte wurde neben der Sperre auch zur Zahlung einer Busse, der Verfahrenskosten und einer Entschädigung an Antidoping Schweiz im Gesamtbetrag von 4750 Franken verurteilt.

Der Athlet hat im vorliegenden Fall einen Mehrfachverstoss begangen. Werden in einem Zeitraum von zehn Jahren drei Verstösse begangen, führt dies grundsätzlich zu einer lebenslangen Sperre. Antidoping Schweiz erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass das Inverkehrbringen von schweren Dopingsubstanzen nicht nur schwerwiegende disziplinarrechtliche Folgen hat, sondern auch strafrechtlich relevant sein kann. Wie in diesem Fall ersichtlich, werden auch Amateursportler bei Dopingvergehen gesperrt.