Curling-Trainer wegen Verletzung der sexuellen und psychischen Integrität für 5 Jahre gesperrt

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Kategorie:
Recht

Ein Curling-Trainer anerkennt, durch wiederholte systematische, sexualisierte schriftliche Nachrichten die sexuelle und psychische Integrität einer Curlerin verletzt zu haben. Im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung wird der Vereinstrainer für fünf Jahre gesperrt und verpflichtet sich zu einer Geldzahlung.

Im Juli 2024 ging bei der Meldestelle für Ethikverstösse und Missstände im Schweizer Sport eine Meldung über mögliche Ethikverstösse eines Curling-Trainers, der auf Vereinsebene tätig war, ein. Dieser habe wiederholt schriftlich, und auch nach mehrmaligem Abweisen, sexualisierte Bemerkungen über die körperlichen Vorzüge der betroffenen Person gemacht und ihr mitgeteilt, welche sexuellen Handlungen er mit ihr vornehmen möchte. 

Swiss Sport Integrity eröffnete in der Folge ein Untersuchungsverfahren und ordnete eine vorläufige Massnahme gegenüber dem Beschuldigten an. Es fanden Befragungen der betroffenen Person und des Trainers statt. In der Folge fanden weitere Abklärungen statt, die ergaben, dass die betroffene Person wie auch der Trainer an einer einvernehmlichen Lösung gemäss Art. 5.5 des Ethik-Statuts des Schweizer Sports, interessiert sind. 

Im Rahmen der Vereinbarung zur einvernehmlichen Lösung anerkennt der Curling-Trainer, die Betroffene sexuell belästigt zu haben. Durch wiederholte systematische und sexualisierte Nachrichten gegenüber der Betroffenen, hat er sie zudem in ihrer Ehre und Würde verletzt und damit gegen Art. 2.1.4 und Art. 2.1.2 des Ethik-Statuts (Verletzung der sexuellen und psychischen Integrität) verstossen. Der Trainer verpflichtet sich, während fünf Jahren ab Unterzeichnung der Vereinbarung keine Athlet:innen zu trainieren oder in vergleichbaren Funktionen tätig zu sein. Darüber hinaus muss er der betroffenen Person eine Genugtuung von 1’000 Franken bezahlen und sich mit 2’850 Franken an den Parteivertretungs- und Untersuchungskosten beteiligen.