Dopingliste 2019

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Athleten-Info

Per 1.1.2019 tritt die neue Dopingliste in Kraft. Für Athleten ändert sich in der Praxis nichts: Was 2018 verboten war, bleibt auch im 2019 verboten. Antidoping Schweiz rät Athleten, sich trotzdem bei ihrem Verband über mögliche Änderungen im Verbands-Reglement zu erkundigen (bspw. die UCI kündigte Änderungen bezüglich Tramadol an).

Ausserdem erinnert Antidoping Schweiz die Athleten daran, vor jeglicher Einnahme eines Medikaments dessen Doping-Status auf Global DRO zu überprüfen. Falls ein Sportler aus gesundheitlichen Gründen eine verbotene Substanz oder Methode benötigen würde, hat er die Möglichkeit, einen Antrag für eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ) zu stellen. Je nach Sportart und Zugehörigkeit zu einem Kontrollpool ist dieser vorgängig beim entsprechenden Internationalen Sportverband oder bei Antidoping Schweiz einzureichen.