Ehemaliger Radfahrer für 4 Jahre gesperrt

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Kategorie:
Recht

Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK) sperrt einen ehemaligen Schweizer Radfahrer wegen Besitz und Verabreichung einer verbotenen Substanz sowie Mittäterschaft für 4 Jahre und verurteilt ihn zu einer Geldzahlung.

Wegen eines potenziellen Verstosses gegen das Sportförderungsgesetz (SpoFöG) geriet ein ehemaliger Radfahrer in den Fokus der Ermittlungen. Gegenüber der kantonalen Strafverfolgungsbehörde und Swiss Sport Integrity gestand die beschuldigte Person in mehreren Punkten gegen das Gesetz und gegen die Anti-Doping-Bestimmungen verstossen zu haben. Im Strafverfahren wurde er wegen Besitz sowie Verabreichung von Erythropoietin (EPO) an Dritte schuldig gesprochen und zu einer Busse verurteilt.

Nach Abschluss des Strafverfahrens beantragte Swiss Sport Integrity die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens bei der DK. Der Angeklagte wurde in allen Punkten für schuldig befunden und mit einer Sperre von 4 Jahren belegt. Die Sperre ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam. Zusätzlich muss der Verurteilte Verfahrenskosten sowie eine Parteientschädigung im Gesamtbetrag von 2’000 Franken übernehmen.

Der Verurteilte hat beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS) Rekurs eingelegt und die Publikation des Urteils zudem auf Zivilebene angefochten. Der zivilgerichtliche Rekurs wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass in diesem Fall das TAS zuständig und kompetent ist. Das TAS gab Swiss Sport Integrity in allen Punkten Recht und erklärte das DK-Urteil für rechtskräftig. Der Verurteilte muss zudem die Verfahrenskosten in noch unbestimmter Höhe und eine Parteientschädigung von je 3'000 Franken an Swiss Sport Integrity sowie der Welt-Anti-Doping-Agentur übernehmen. 

Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass die rechtlichen Grundlagen für einen sauberen Sport einerseits auf dem Doping-Statut von Swiss Olympic und andererseits auf staatlichen Gesetzen aufbauen. Das Sportförderungsgesetz stellt Herstellung, Erwerb, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr, Vermittlung, Vertrieb, Verschreibung, Inverkehrbringen, Abgabe oder Besitz von Mitteln zu Dopingzwecken sowie die Anwendung von verbotenen Methoden an Dritten unter Strafe.