Eiskunstläuferin wegen Dopings für vier Jahre gesperrt

 | 
Kategorie:
Recht

Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports sperrt die Schweiz-Amerikanische Eiskunstläuferin Jessica Pfund wegen Vorhandenseins und Anwendung von Amphetamin und Kokain für vier Jahre und verurteilt sie zu einer Geldzahlung.

Im Rahmen einer Wettkampfkontrolle anlässlich der Elite-Schweizermeisterschaften 2021 wurde die Eiskunstläuferin Jessica Pfund positiv auf die im Wettkampf verbotenen Substanzen Amphetamin, Kokain und seine Metaboliten getestet. Nach Benachrichtigung durch Swiss Sport Integrity konnte die Athletin keine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ) für die Anwendung des Medikaments mit Amphetamin vorlegen.

Die 25-jährige Athletin ist von der Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK) wegen Vorhandensein und Anwendung der im Wettkampf verbotenen Substanzen zu einer Sperre von vier Jahren verurteilt worden. Die Sperre gilt seit dem 6. Januar 2022, dem Beginn der provisorischen Sperre, und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam. Zusätzlich muss die Verurteilte Kontroll-, Analyse- und Verfahrenskosten, eine Parteientschädigung an Swiss Sport Integrity sowie eine Busse im Gesamtbetrag von 4’210 Franken übernehmen.

Swiss Sport Integrity und Swiss Olympic erinnern alle Athletinnen und Athleten daran, dass sie bei einem Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmungen die volle Verantwortung tragen müssen, inklusive sämtlicher sich zusätzlich zu den eigentlichen Sanktionen ergebender Konsequenzen. Zudem liegt es in der Verantwortung der Athletinnen und Athleten, den Doping-Status jedes Medikaments vor der Einnahme zu prüfen. Für die Anwendung verbotener Substanzen ist eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken nötig. Der Nachweis verbotener Substanzen in einer Dopingkontrolle kann ansonsten als positive Probe beurteilt und sanktioniert werden.