Handballtrainer für 5 Jahre gesperrt

 | 
Kategorie:
Recht

Das Schweizer Sportgericht hat einen Handballtrainer der Verletzung der sexuellen Integrität für schuldig erklärt. Der Verurteilte wird für fünf Jahre gesperrt, muss ein Verhaltenscoaching absolvieren und die Verfahrenskosten bezahlen.

Im Frühjahr 2022 gingen bei der Ethikmeldestelle mehrere Meldungen ein, dass eine minderjährige Spielerin von einem Trainer regelmässig per Snapchat kontaktiert werde. Dieser sende ihr freizügige Bilder, fragte sie nach Bildern und mache ihr auch sonstige Avancen. Swiss Sport Integrity eröffnete in der Folge ein Untersuchungsverfahren und führte Befragungen mit der betroffenen Person, dem Angeklagten und weiteren Personen durch und sammelte Beweismittel. Im April 2023 reichte SSI den Untersuchungsbericht samt Anträgen zur Beurteilung bei der Disziplinarkammer des Schweizer Sports (später Schweizer Sportgericht, SSG) ein, welche ein Verfahren gegen den Trainer eröffnete, und eine provisorische Sperre aussprach.

In der Verhandlung vor dem SSG wurde der Handballtrainer des mehrfachen Verstosses gegen das Ethik-Statut wegen Verletzung der sexuellen Integrität für schuldig befunden. Das SSG kommt in seinem Urteil zum Schluss, dass der Trainer die minderjährige Spielerin in sexuell konnotierte Gespräche verwickelt und ihr freizügige Bilder von sich selbst zugestellt hat. Dies geschah im Bewusstsein, dass zwischen der Spielerin und ihm als Trainer ein starkes Abhängigkeitsverhältnis bestand. Der Handballtrainer verschickte auch einer Trainerin desselben Vereins Nachrichten mit sexueller Konnotation und mit unangemessenen Bemerkungen über ihren Körper. 

Das SSG sperrt den Handballtrainer rückwirkend ab dem 26. Mai 2023, dem Beginn der provisorischen Sperre, für fünf Jahre für Trainertätigkeiten und die anderweitige Unterstützung (insbesondere Mental-, Ernährungs-, Strategiecoaching und finanzielle Unterstützung) von minderjährigen Sportler:innen. Zudem darf er während drei Jahren auch keine erwachsenen Sportlerinnen trainieren. Der Trainer muss ausserdem ein Verhaltenscoaching im Umfang von mindestens 20 Stunden absolvieren und die Verfahrenskosten von 2‘500 Franken bezahlen.