Importverbot von DHEA

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Kategorie:
Öffentlichkeit

Antidoping Schweiz weist darauf hin, dass der Import von DHEA gemäss Sportförderungsgesetz verboten ist. Sendungen mit Produkten, die DHEA enthalten, werden trotz Importverbot immer öfters am Zoll sichergestellt.

Antidoping Schweiz stellt in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) fest, dass vermehrt Sendungen mit Produkten, welche die Substanz Dehydroepiandrosteron (DHEA) enthalten, an der Grenze beschlagnahmt werden. DHEA ist im Anhang der Sportförderungsverordnung (SpoFöV) aufgelistet und gilt somit als verbotenes Dopingmittel im Sinne des Sportförderungsgesetzes (SpoFöG). Antidoping Schweiz weist darauf hin, dass das Gesetz unabhängig von sportlichen Aktivitäten gilt, also auch für Nicht-Sportlerinnen und -Sportler. Damit ist der Import jeglicher Menge von DHEA grundsätzlich verboten.

Über 600 Sendungen mit verbotenen Dopingmitteln pro Jahr sichergestellt

Mit der Unterstützung der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) und den kantonalen Polizeibehörden werden laufend verdächtige Sendungen sichergestellt und an Antidoping Schweiz weitergeleitet. Diese Produkte werden kostenpflichtig vernichtet. Liegt der Verdacht auf Handel mit Dopingmitteln (zum Beispiel DHEA) vor, wird durch Zoll, Polizei oder Antidoping Schweiz Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet. Zudem stellt Antidoping Schweiz bei lizenzierten Sportlerinnen und Sportlern einen Antrag zur Eröffnung eines Disziplinarverfahrens bei der Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic.

Lieferanten werden kontaktiert

Das übergeordnete Ziel von Art. 20 SpoFöG, welches Antidoping Schweiz konsequent umsetzt, ist die Einschränkung der Verfügbarkeit von Dopingmitteln und –methoden. Antidoping Schweiz hat aus diesem Grund betroffene Lieferanten, wie beispielsweise Biovea und iHerb, kontaktiert und aufgefordert, über ihre Website kein DHEA mehr für die Schweiz anzubieten bzw. keine Produkte mit DHEA mehr in die Schweiz zu liefern.

Doping-Status von DHEA

DHEA ist eine Vorgängersubstanz von Testosteron. Beide Substanzen sind gemäss Dopingliste sowie SpoFöV in der Kategorie der Anabolika aufgelistet und verboten. Es existieren verschiedene Synonyme für die Substanz DHEA, z.B. Dehydroepiandrosteron, Prasteron oder 3beta-hydroxyandrost-5-en-17-on, welche allesamt zu berücksichtigen sind. Antidoping Schweiz mahnt daher zu einer sehr sorgsamen Überprüfung von Produkten vor deren Kauf.