Kendoka für 12 Monate gesperrt

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Kategorie:
Recht

Eine Schweizer Kendoka wurde von Swiss Sport Integrity wegen Nachweis, Besitz und Anwendung von Kokain und Cannabis für 12 Monate gesperrt und zu einer Busse verurteilt.

Im Rahmen einer Wettkampfkontrolle wurde eine Schweizer Kendoka positiv auf die im Wettkampf verbotenen Substanzen Kokain und seine Metaboliten, sowie 11-Nor-9-carboxy-delta-Tetrahydrocannabinol (carboxy-THC) getestet. Nach Benachrichtigung von Swiss Sport Integrity gab die Athletin den Konsum der beiden verbotenen Substanzen zu. Sie konnte jedoch glaubhaft darlegen, dass sie die Substanzen nicht im Zusammenhang mit einer Steigerung der sportlichen Leistung konsumiert hatte und somit nicht vorsätzlich gegen die Anti-Doping-Bestimmungen verstossen hat.

Da es sich bei den verbotenen Substanzen um sogenannte Missbrauchssubstanzen handelt und die Kendoka als Freizeitsportlerin einzustufen ist, hat Swiss Sport Integrity einen Entscheid im Resultatmanagement erlassen und die Sportlerin für 12 Monate gesperrt und eine Busse von 300 Franken ausgesprochen. Die Sperre ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam.

Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass der Nachweis verbotener Substanzen in einer Dopingkontrolle, unabhängig vom Zweck der Anwendung, als positive Probe beurteilt wird. Die Anwendung verbotener Substanzen wird auch sanktioniert, wenn sie ausserhalb des Sports und nicht primär zur Leistungssteigerung konsumiert wurden.