Stellungnahme zu den Vorwürfen von Martin Grab

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Kategorie:
Öffentlichkeit

Der ehemalige Schwinger Martin Grab hat sich in einem Interview mit dem Tages Anzeiger vom 25.08.2020 zu seinem Disziplinarverfahren aus dem Jahr 2018 und seiner 2-jährigen Sperre geäussert. Antidoping Schweiz weist die Vorwürfe zur angeblich unprofessionellen Verfahrensführung entschieden zurück.

Antidoping Schweiz hat die von Martin Grab während des Verfahrens eingebrachten Erklärungsversuche detailliert geprüft und gewürdigt. Zu einigen der gemachten Behauptungen hat Antidoping Schweiz ergänzende Gutachten von aussenstehenden Experten in Auftrag gegeben, welche die Argumentation von Antidoping Schweiz untermauerten. Das Verfahren wurde durch mehrmalige Fristenverlängerungen durch den Athleten selbst verzögert. Antidoping Schweiz hat erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Athleten im Verfahren zu begleiten, wobei ihm die Möglichkeit einer Analyse der Nahrungsergänzungsmittel aufgezeigt wurde, worauf Grab jedoch auf eigenen Wunsch verzichtete.

In der sehr ausführlichen 38-seitigen Urteilsbegründung der Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic (DK) wurden die von Grab gemachten Behauptungen ebenfalls detailliert gewürdigt. Zur Verfahrensführung von Antidoping Schweiz hält die DK in ihrem Urteil fest, dass sowohl die Dopingkontrolle vom 17. April 2018 gemäss den anwendbaren Bestimmungen ordnungsgemäss durchgeführt wurde, gleiches gelte auch für den Resultatmanagementprozess und die Analyse der Dopingprobe. Diese wurde im Anti-Doping-Labor Lausanne, einem der weltweit führenden Analyselabore, durchgeführt. Die Öffnung der B-Probe fand unter der Zuständigkeit und Verantwortung des Lausanner Labors in Anwesenheit des Athleten statt.