Swiss Sport Integrity spricht gegen einen Amateur-Eishockeyspieler wegen Anwendung und Besitz der verbotenen Substanz Dehydroepiandrosteron (DHEA) eine Verwarnung aus und verurteilt ihn zu einer Geldzahlung.
Im Rahmen einer Postkontrolle wurde eine an einen Freizeitsportler adressierte Sendung mit 180 DHEA-Kapseln vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sichergestellt und an Swiss Sport Integrity weitergeleitet. Wie vom Sportförderungsgesetz (SpoFöG) vorgegeben, vernichtete Swiss Sport Integrity dieses Produkt kostenpflichtig.
Im Rahmen des Disziplinarverfahrens wurde der Amateur-Sportler darüber informiert, dass der Besitz und die Anwendung der verbotenen Substanz DHEA einen potenziellen Verstoss gegen das Doping-Statut von Swiss Olympic darstellen. Der knapp 50-Jährige konnte belegen, dass er die Substanz aus medizinischen Gründen und nicht im Zusammenhang mit dem Sport eingenommen hatte. Swiss Sport Integrity erliess daraufhin einen Entscheid im Resultatmanagement, in dem sie den Freizeitsportler verwarnte und mit einer Geldzahlung von 100 Franken bestrafte.
Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass der Import von Dopingmitteln grundsätzlich verboten ist. Die Substanz DHEA ist auf der Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöV) aufgeführt und ihr Import ist somit verboten. Das Importverbot gilt unabhängig von sportlichen Aktivitäten, also auch für Nicht-Sportlerinnen und Nicht-Sportler.