Welt-Anti-Doping-Code 2021

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Kategorie:
Öffentlichkeit

Am 1. Januar 2021 tritt der neue Welt-Anti-Doping-Code in Kraft. Antidoping Schweiz fasst die wichtigsten Änderungen und Neuerungen zusammen.

Wichtigste Änderungen und Neuerungen

  • Gesundheit als Grundprinzip
    Die öffentliche Gesundheit wurde als Grundprinzip des Codes eingeführt. Gemäss dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) rechtfertigt der Schutz der öffentlichen Gesundheit die Anti-Doping-Arbeit. Im Code erhält die Gesundheit aus diesem Grund einen höheren Stellenwert.
  • Whistleblower durch neuen Tatbestand besser geschützt
    Athletinnen und Athleten oder andere Personen wie bspw. Betreuungspersonen können zukünftig sanktioniert werden, wenn sie jemanden davon abhalten, Verstösse gegen Anti-Doping-Bestimmungen oder staatliches Recht betreffend Dopingbekämpfung den entsprechenden Stellen zu melden. Damit sollen Whistleblower besser geschützt werden.
  • Unabhängigkeit und Transparenz
    Es wurde klargestellt, dass die Organe im Disziplinarverfahren operationell und institutionell unabhängig sein müssen und Interessenkonflikte auszuschliessen sind. Auch die Unabhängigkeit und Transparenz der Regierungen, Internationalen und Nationalen Sportverbänden, Nationalen Anti-Doping-Organisationen und Sportveranstaltern wird vertieft und konkretisiert.
  • Mehr Flexibilität bei Sanktionierung
    Im Hinblick auf die Sanktionierung ist mit dem Code 2021 im Einzelfall mehr Flexibilität möglich. Damit wird dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit mehr Bedeutung zugewiesen.
  • Einführung Standard für Resultatmanagement
    Für die internationale Harmonisierung vom Resultatmanagement- und Disziplinarverfahren hat die WADA den International Standard for Results Management eingeführt. Eine Neuerung darin ist das Resultatmanagementverfahren, wonach neu nicht mehr nur die Sanktionsstelle (in der Schweiz die Disziplinarkammer von Swiss Olympic) Entscheide fällen kann, sondern unter streng geregelten Voraussetzungen bereits die Anti-Doping-Organisation (ADO). Zudem besteht die Möglichkeit, dass die ADO im Einzelfall mit der Athletin bzw. dem Athleten oder einer anderen Person eine Vereinbarung zur Beilegung eines Disziplinarverfahrens wegen eines Verstosses abschliessen kann.
  • Umgang mit Missbrauchssubstanzen neu geregelt
    Da die Präsenz von sogenannten Missbrauchssubstanzen, wie beispielsweise Kokain, nicht (nur) auf ein Doping- sondern insbesondere auch auf ein Gesundheitsproblem von Athletinnen und Athleten hinweist, kann die Anwendung oder der Besitz der oben genannten Substanzen milder sanktioniert werden. Diese Bestimmung gilt nur, falls die Substanzen ausserhalb des Wettkampfs und nicht zum Zweck der Leistungssteigerung angewendet wurden.
  • Schutzbedürftige Personen und Freizeitsportler
    Gilt eine Athletin bzw. ein Athlet als schutzbedürftige Person (minderjährige und nicht urteilsfähige Personen) oder Freizeitsportler, können erleichterte Sanktionen ausgesprochen werden. Urteile gegen diese Personengruppe müssen zudem nicht zwingendermassen veröffentlicht werden.
  • Schutz der Athletenrechte
    Unter der Führung der WADA-Athletenkommission ist der Athlete’s Anti-Doping Rights Act entstanden, der die wesentlichen Rechte und Schutzbedürfnisse der Athletinnen und Athleten zusammenfasst. Dieser schlägt für beschuldigte Personen u.a. ein Instrument für eine angemessene Verteidigung vor, damit ihre Rechte in den Verfahren wegen Verstössen gegen Anti-Doping-Bestimmungen bestmöglich gewahrt werden können.
  • Neuer Standard für Anti-Doping-Ausbildung
    Der International Standard for Education ermöglicht die weltweite Harmonisierung und Verbesserung der Ausbildungsinhalte in der Anti-Doping-Arbeit. Anti-Doping-Organisationen erarbeiten dafür eigene Ausbildungskonzepte, um den vorgenannten International Standard umzusetzen. Der neue Standard wird die Internationalen Sportverbände und in weiterer Folge die Nationalen Sportverbände in die Pflicht nehmen, entsprechende Massnahmen zu etablieren.
  • Neue Definition «im Wettkampf»
    Neu gilt eine Dopingkontrolle als «im Wettkampf», wenn sie im Zeitraum ab 23:59 Uhr am Tag vor einem Wettkampf bis zum Ende dieses Wettkampfes und der Probenahme in Verbindung mit diesem Wettkampf durchgeführt wird.

Umsetzung in der Schweiz

Der Welt-Anti-Doping-Code wird in der Schweiz mit dem Doping-Statut von Swiss Olympic umgesetzt. Das Sportparlament verabschiedet das neue Doping-Statut, welches die oben erwähnten Änderungen und Neuerungen beinhaltet, am 20. November 2020. Die neue Fassung wird nach Verabschiedung am 1. Januar 2021 in Kraft treten.