ATZ-Antrag

Das Vorgehen, um einen Antrag für eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ) zu stellen, ist nicht für alle Sportler:innen gleich. Der ATZ-Wizard hilft festzustellen, ob, wann und an wen ein ATZ-Antrag gestellt werden muss.

«ATZ Wizard»

Die Informationen auf dieser Seite betreffen nur ATZ-Anträge, die bei Swiss Sport Integrity gestellt werden. Für Anträge bei Internationalen Sportverbänden sind deren entsprechende Bestimmungen und Formulare zu beachten.

ATZ-Antrag einreichen

Athlet:innen stellen einen ATZ-Antrag gemeinsam mit ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt. Die behandelnden Ärzt:innen können keine ATZ ausstellen. Die Verantwortung für die Einreichung eines vollständigen ATZ-Antrages liegt bei den Athlet:innen.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Aktuelles, vollständig ausgefülltes und durch alle verlangten Personen unterzeichnetes Antragsformular. Neben den persönlichen und medizinischen Informationen sind auch die Angaben zu den nächsten geplanten Wettkämpfen wichtig.
  • Ausführliche ärztliche Begründung, weshalb keine erlaubte Therapiealternative verordnet werden kann und Angaben zu bisherigen Therapieversuchen.
  • Umfassende medizinische Dokumentation zur Bestätigung der Diagnose. Die ärztlichen Unterlagen müssen eine vollständige Krankengeschichte und alle relevanten Untersuchungsbefunde beinhalten (gem. Antragskriterien, wenn vorhanden); Arztrezepte und Arztzeugnisse sind nicht ausreichend.

Antragskriterien

Swiss Sport Integrity hat Antragskriterien für häufig beantragte Therapien definiert. Sie legen fest, welche medizinischen Unterlagen einem Antrag beizulegen sind. Bewahren Sie eine Kopie des Antrages, inkl. der medizinischen Unterlagen, auf.

Fristen

Ein vorgängiger ATZ-Antrag soll so früh wie möglich eingereicht werden, da grundsätzlich vor dem Therapiestart eine Bewilligung vorliegen muss, damit die betreffende Athletin bzw. der betreffende Athlet vor einem Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmungen durch die Therapie geschützt ist. Für Substanzen, die nur im Wettkampf verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem nächsten geplanten Wettkampf beantragt werden. Ein vollständiger ATZ-Antrag wird in der Regel innerhalb von 21 Tagen beurteilt.

Für nachträgliche ATZ-Anträge nach einer Dopingkontrolle kontaktiert Swiss Sport Integrity die betreffende Athletin bzw. den betreffenden Athleten mit einer Aufforderung zur Einreichung eines Antrages.

Voraussetzungen für den Erhalt einer ATZ

Sportler:innen können nur dann eine ATZ erhalten, wenn sie nachweisen können, dass jede der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  1. Die betreffende verbotene Substanz oder Methode ist notwendig, um eine akute oder chronische Krankheit zu behandeln, deren Diagnose durch relevante, klinische Evidenz gestützt ist.
  2. Die therapeutische Anwendung der verbotenen Substanz oder Methode wird, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit, keine zusätzliche Leistungssteigerung bewirken, ausser der erwarteten Rückkehr zum Zustand normaler Gesundheit.
  3. Die verbotene Substanz oder Methode ist für die Behandlung der Krankheit indiziert und es besteht keine angemessene, erlaubte therapeutische Alternative.
  4. Die Notwendigkeit der Anwendung der verbotenen Substanz oder Methode ist keine Folge eines früheren Dopingmissbrauchs.

Ablauf nach Antragstellung

Bei Bedarf fordert Swiss Sport Integrity zusätzliche medizinische Unterlagen ein, welche vorliegen müssen, bevor ein Antrag beurteilt wird. Dies kann zusätzliche ärztliche Abklärungen erforderlich machen, welche auf Kosten der Antragsteller:innen vorzunehmen sind.

Wird ein ATZ-Antrag zurückgesendet, so wurde keine Bewilligung erteilt. Die Gründe werden im entsprechenden Begleitschreiben erläutert.

Beurteilung von ATZ-Anträgen

Ein ATZ-Antrag wird durch die ATZ-Kommission beurteilt und danach bewilligt oder abgelehnt. Die ATZ-Kommission ist eine unabhängige Ärzt:innenkommission, welche die Anträge gemäss den geltenden Voraussetzungen für den Erhalt einer Bewilligung prüft. Der Kommission von Swiss Sport Integrity gehören sieben Ärzt:innen unterschiedlicher Fachrichtungen an. Sie alle unterstehen für die Beurteilung der ATZ-Anträge der ärztlichen Schweigepflicht.

Bewilligung

Ein bewilligte ATZ wird der Athletin oder dem Athleten per Einschreiben zugestellt.

Eine ATZ hat immer eine beschränkte Gültigkeitsdauer und die bewilligte Therapie ist klar definiert. Ist ein Therapiewechsel geplant, so ist ein neuer ATZ-Antrag erforderlich.

ATZ, welche von Swiss Sport Integrity genehmigt werden, sind nur auf nationaler Ebene gültig. Falls internationale Wettkämpfe geplant sind, muss eine von Swiss Sport Integrity bewilligte ATZ zur Anerkennung an den entsprechenden Internationalen Sportverband weitergeleitet werden.

Ablehnung

Wird ein Antrag von der ATZ-Kommission von Swiss Sport Integrity abgelehnt, wird schriftlich begründet. Bei Ablehnung kann bei der Disziplinarkammer des Schweizer Sports Einsprache erhoben werden.

Kosten

Für Athlet:innen, die in den ATZ-Pool von Swiss Sport Integrity eingeteilt sind und somit eine vorgängige ATZ benötigen, werden für die Beurteilung keine Kosten weiter verrechnet (auch nicht bei Notfall-Anträgen).

Sonderfall: Wer eine vorgängige Beurteilung eines ATZ-Antrages durch die ATZ-Kommission von Swiss Sport Integrity wünscht, obschon dies nach den Bestimmungen von Swiss Sport Integrity nicht erforderlich wäre, beteiligt sich an den Kosten mit CHF 150.- pro Beurteilung.

Sämtliche Kosten für medizinische Abklärungen und Berichte, welche für eine Beurteilung eines ATZ-Antrages allenfalls notwendig sind, sowie allfällige Übersetzungskosten gehen zu Lasten der Athletin bzw. des Athleten.

Hilfe und Kontakt

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit bei uns melden.

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