Alex Wilson des Dopings schuldig gesprochen und für 4 Jahre gesperrt

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Kategorie:
Recht

Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK) verurteilte den Sprinter Alex Wilson wegen vorsätzlichen Dopings mit Trenbolon zu einer 4-jährigen Sperre und zu einer Geldzahlung von insgesamt 13'750 Franken.

Dem Entscheid zugrunde liegt eine durch Swiss Sport Integrity am 15. März 2021 durchgeführte Dopingkontrolle ausserhalb des Wettkampfes. In der Urinprobe des Athleten wurde ein Abbaustoff von Trenbolon nachgewiesen, womit die Probe positiv ausfiel. Trenbolon ist ein anabol androgenes Steroid aus der Gruppe der Anabolika, oder vereinfacht ausgedrückt, ein stark wirksames, muskelaufbauendes Hormon. Trenbolon, inklusive seiner Abbaustoffe, ist gemäss Dopingliste jederzeit verboten, das heisst sowohl im Wettkampf als auch ausserhalb des Wettkampfes.

Am 28. April 2021 sprach Swiss Sport Integrity eine provisorische Sperre gegen den Schweizer Leichtathleten aus. Dieser brachte anschliessend vor, dass seine positive Dopingprobe vom Verzehr einer grossen Menge kontaminierten Fleisches in Las Vegas herrühren müsse. Daraufhin setzte die DK die Sperre am 18. Mai 2021 aus. Dagegen gingen die Welt-Anti-Doping-Agentur und World Athletics, mit aktiver Unterstützung von Swiss Sport Integrity, vor der ad-hoc-Kammer des Schiedsgerichts für Sport (TAS) vor. Diese setzte Herrn Wilsons provisorische Sperre am 27. Juli 2021 kurz vor seiner geplanten Teilnahme an den Olympischen Sommerspielen in Tokio wieder ein. Das TAS gelangte in seinem Schiedsspruch zum Schluss, dass der Athlet nicht hatte aufzeigen können, dass seine positive Dopingprobe auf den Verzehr kontaminierten Fleisches zurückzuführen war.

Seit dem TAS-Schiedsspruch machte der positiv getestete Athlet geltend, dass er Opfer eines Sabotageaktes geworden sei. Swiss Sport Integrity zeigte indes auf, dass ein solches Szenario nicht glaubhaft belegt werden konnte.

Nach Abschluss der entsprechenden Untersuchungen beantragte Swiss Sport Integrity die Eröffnung eines ordentlichen Disziplinarverfahrens. Die DK gelangte zum Schluss, dass Alex Wilson die Substanz Trenbolon vorsätzlich zu Dopingzwecken angewendet hat und verurteilte ihn zu einer 4-jährigen Sperre, beginnend unter Anrechnung der provisorischen Sperre am 28. April 2021. Der Verurteilte muss zusätzlich eine Busse, die Verfahrenskosten sowie eine Parteientschädigung an Swiss Sport Integrity im Gesamtbetrag von 13’750 Franken übernehmen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Die involvierten Parteien können innerhalb von 21 Tagen nach schriftlicher Eröffnung des begründeten Entscheides Berufung beim TAS einlegen. Die Welt-Anti-Doping-Agentur sowie der Internationale Verband können die Entscheidung ebenfalls beim TAS anfechten.

Swiss Sport Integrity erinnert alle Athletinnen und Athleten daran, dass sie bei einem Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmungen die volle Verantwortung tragen müssen, inklusive sämtlicher sich zusätzlich zu den eigentlichen Sanktionen ergebender Konsequenzen. Solche Konsequenzen beinhalten einerseits die Annullierung aller Resultate ab dem Zeitpunkt einer positiven Dopingkontrolle mit der damit einhergehenden Aberkennung von Medaillen und Punkten sowie der Rückforderung von Preisgeldern, und andererseits die Übernahme der Verfahrenskosten sowie der entstandenen Parteikosten.