Amateur-Fussballer für vier Jahre gesperrt

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Kategorie:
Recht

Swiss Sport Integrity spricht gegen einen Amateur-Fussballer wegen Besitz und versuchter Anwendung verbotener Substanzen eine Sperre von vier Jahren aus und verurteilt ihn zu einer Geldzahlung.

Im Rahmen mehrerer Postkontrollen wurden an einen Freizeitsportler adressierte Sendungen, welche die verbotenen Substanzen Testosteron, Oxymetholon, Nandrolon, Stanozolol, Clenbuterol und Somatropin enthielten, vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sichergestellt und an Swiss Sport Integrity weitergeleitet. Wie vom Sportförderungsgesetz (SpoFöG) vorgegeben, verfügte Swiss Sport Integrity in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren die kostenpflichtige Vernichtung dieser Produkte. Der Amateur-Fussballspieler wurde anschliessend im Rahmen des Disziplinarverfahrens darüber informiert, dass der Besitz und die versuchte Anwendung der verbotenen Substanzen einen potenziellen Verstoss gegen das Doping-Statut von Swiss Olympic darstellen. Der Besitz von mehreren verbotenen Substanzen stellt einen erschwerenden Umstand dar, welcher ein Anheben der Standardsperre von 4 auf 5 Jahre zur Folge hat. 

Der Amateur-Sportler entschied sich, eine von Swiss Sport Integrity im Rahmen von Art. 10.8.1 Doping-Statut vorgeschlagene Vereinbarung zu akzeptieren, die eine vierjährige (anstatt einer fünfjährigen) Sperre und eine Busse von 120 Franken als Sanktion vorsieht. Die Sperre gilt seit dem 7. Oktober 2025, dem Beginn der provisorischen Sperre, und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam.

Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass der Import von Dopingmitteln grundsätzlich verboten ist. Bei Verstössen gegen Anti-Doping-Bestimmungen können auch Freizeitsportler gesperrt werden. Dies gilt unabhängig von deren sportlichem Leistungsniveau, Alter und Nationalität.