Swiss Sport Integrity spricht gegen eine Amateur-Powerlifterin wegen Nachweis der verbotenen Substanz Oxandrolon eine Sperre von drei Jahren aus.
Im Rahmen einer Wettkampfkontrolle am 30. März 2025 wurde eine Powerlifterin positiv auf die Metaboliten der jederzeit verbotenen Substanz Oxandrolon getestet. Die Athletin wurde daraufhin durch Swiss Sport Integrity über die positive Probe benachrichtigt.
Im Verfahren hat die Powerlifterin das Vorliegen eines objektiven Verstosses gegen die Anti-Doping-Bestimmungen nicht bestritten. Sie gab zu, Oxandrolon zur Verbesserung ihres Selbstwertgefühls eingenommen zu haben, und nicht im Zusammenhang mit ihrer sportlichen Leistung. Wie alle gemäss Dopingliste jederzeit verbotenen Substanzen darf Oxandrolon jedoch von Sportler:innen ohne das Vorliegen einer gültigen ATZ aus medizinischen Gründen nicht angewendet werden. Der Nachweis resultiert somit grundsätzlich in einer Sperre.
Die Freizeitsportlerin entschied sich in der Folge, eine von Swiss Sport Integrity im Rahmen von Art. 10.8.1 Doping-Statut vorgeschlagene Vereinbarung zu akzeptieren, die als Entscheid im Resultatmanagement jeweils eine dreijährige (anstatt einer vierjährigen) Sperre vorsieht. Die Sperre gilt seit dem 4. Juli 2025, dem Beginn der provisorischen Sperre, und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam.
Swiss Sport Integrity erinnert alle Athletinnen und Athleten daran, dass sie bei einem Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmungen die volle Verantwortung tragen müssen, inklusive sämtlicher sich zusätzlich zu den eigentlichen Sanktionen ergebender Konsequenzen.