Ein Schweizer Automobilsportler wird vom Schweizer Sportgericht wegen Besitz und versuchter Anwendung der verbotenen Substanz Prasteron (DHEA) für vier Jahre gesperrt und muss die Verfahrenskosten tragen.
Im Rahmen einer Postkontrolle wurde eine an einen Schweizer Automobilsportler adressierte Sendung mit 180 Kapseln Prasteron (DHEA) vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sichergestellt und an Swiss Sport Integrity weitergeleitet. Wie vom Sportförderungsgesetz (SpoFöG) vorgegeben, verfügte Swiss Sport Integrity die kostenpflichtige Vernichtung dieses Produkts. Im Rahmen des Disziplinarverfahrens informierte SSI den Sportler darüber, dass der Besitz und die versuchte Anwendung der verbotenen Substanz DHEA einen potenziellen Verstoss gegen das Doping-Statut von Swiss Olympic darstellen.
Das Schweizer Sportgericht (SSG) kam im Verfahren zum Schluss, dass die angeschuldigte Person aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit im Autorennsport Kenntnis von den Anti-Doping-Bestimmungen hatte und sich bei der Bestellung des Produkts bewusst war, dass es sich bei DHEA um eine verbotene Substanz gemäss Dopingliste handelt. In der Folge erklärt das SSG den Automobilsportler für schuldig, vorsätzlich gegen das Doping-Statut verstossen zu haben und verurteilt ihn wegen Besitz und versuchter Anwendung einer Dopingsubstanz zu einer Sperre von vier Jahren. Die Sperre gilt seit dem 1. Mai 2025 und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam. Zudem werden dem Verurteilten die Verfahrenskosten von 1’000 Franken auferlegt. Der Entscheid wird gemäss dem Automobilsportler an das TAS weitergezogen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass der Import von Dopingmitteln grundsätzlich verboten ist. Die Substanz DHEA ist im Weiteren auf der Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöV) aufgeführt und ihr Import ist somit verboten. Bei Personen mit einer Mitgliedschaft oder Lizenz bei einem Sportverband, Verein oder Club, der Swiss Olympic angeschlossen ist, folgt zusätzlich ein Disziplinarverfahren, wobei eine langjährige Sperre im Sport droht.