Ein Unihockeytrainer anerkennt durch schriftliche sexualisierte Nachrichten die sexuelle Integrität einer Spielerin verletzt zu haben. Im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung verpflichtet er sich ein Coaching zu absolvieren.
Im Juli 2024 ging bei der Meldestelle für Ethikverstösse und Missstände im Schweizer Sport eine Meldung ein, in welcher Vorwürfe der sexuellen Belästigung mittels Chat-Nachrichten geäussert wurden. Daraufhin leitete Swiss Sport Integrity ein Untersuchungsverfahren ein und ordnete vorläufige Massnahmen gegenüber dem Beschuldigten an. Da parallel ein Strafverfahren lief, sistierte Swiss Sport Integrity das Untersuchungsverfahren bis zum Abschluss des Strafverfahrens.
Die betroffene Partei sowie die angeschuldigte Person wurden über die Möglichkeit informiert, die Angelegenheit gemäss Ethik-Statut des Schweizer Sports, einvernehmlich zu lösen. Nach Rücksprache mit den Verfahrensparteien ergab sich, dass sie damit einverstanden waren, die Angelegenheit einvernehmlich zu lösen. In der Vereinbarung zur einvernehmlichen Lösung anerkennt der Trainer, dass er die sexuelle Integrität einer Spielerin verletzt hat und damit gegen Art. 2.1.4 des Ethik-Statuts verstossen hat. Der Trainer verpflichtet sich ein Verhaltenscoaching zu absolvieren und einen Teil der Untersuchungskosten zu übernehmen.