Radballspieler wegen Dopings für vier Jahre gesperrt

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Kategorie:
Recht

Ein Schweizer Radballspieler wird vom Schweizer Sportgericht wegen Besitz und versuchter Anwendung der verbotenen Substanz Enclomiphen für vier Jahre gesperrt und muss die Verfahrenskosten tragen.

Im Rahmen einer Postkontrolle im Juli 2024 wurde eine an den Schweizer Radballspieler Robin Hedley adressierte Sendung mit zwei Dosen «Grind Supplements - Enclomiphene Citrate» vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sichergestellt und an Swiss Sport Integrity weitergeleitet. Wie vom Sportförderungsgesetz (SpoFöG) vorgegeben, verfügte Swiss Sport Integrity die kostenpflichtige Einziehung und Vernichtung dieses Produkts. Im Rahmen des Disziplinarverfahrens informierte Swiss Sport Integrity den Sportler darüber, dass der Besitz und die versuchte Anwendung der verbotenen Substanz Enclomiphen einen potenziellen Verstoss gegen das Doping-Statut von Swiss Olympic darstellen. Nach Instruktion des Falls stellte Swiss Sport Integrity dem Athleten eine Anklageschrift zu.

Das Schweizer Sportgericht (SSG) kam im Verfahren zum Schluss, dass der angeschuldigte Sportler aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als National-Level-Athlet und diverser Anti-Doping-Schulungen und Informationen hätte wissen müssen, dass bei der Online-Bestellung einer Substanz im Ausland ein erhöhtes Dopingrisiko besteht. In der Folge erklärte das SSG den Radballspieler für schuldig, vorsätzlich gegen das Doping-Statut verstossen zu haben und verurteilte ihn wegen Besitz und versuchter Anwendung einer Dopingsubstanz zu einer Sperre von vier Jahren. Die Sperre gilt ab dem 28. Juli 2025, dem Zeitpunkt der Zustellung des Schiedsspruches, und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam. Zudem werden dem Verurteilten die Verfahrenskosten von 750 Franken auferlegt.

Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass bei Werbungen und Anzeigen auf sozialen Medien grösste Vorsicht geboten ist. Produkte, die verbotene Substanzen enthalten, werden beworben und angepriesen und können mit einem Klick direkt online gekauft werden. Bereits der Kauf dieser Produkte als Athlet stellt ein Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmungen dar und kann zu einer langjährigen Sperre führen.