Eine Schweizer Reiterin wird vom Schweizer Sportgericht wegen Besitz und versuchter Anwendung der verbotenen Substanz Prasteron (DHEA) für ein Jahr gesperrt und muss die Verfahrenskosten tragen.
Im Rahmen einer Postkontrolle wurde eine an eine Schweizer Reiterin adressierte Sendung mit 250 Kapseln DHEA vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sichergestellt und an Swiss Sport Integrity weitergeleitet. Wie vom Sportförderungsgesetz (SpoFöG) vorgegeben, verfügte Swiss Sport Integrity die kostenpflichtige Einziehung und Vernichtung dieses Produkts. Im Rahmen des Disziplinarverfahrens informierte SSI die Sportlerin darüber, dass der Besitz und die versuchte Anwendung der verbotenen Substanz DHEA einen potenziellen Verstoss gegen das Doping-Statut von Swiss Olympic darstellen.
Das Schweizer Sportgericht (SSG) kam im Verfahren zum Schluss, dass allein die Tatsache, dass die angeschuldigte Person auf Empfehlung einer Kollegin DHEA bestellt habe und nach eigener Aussage zu keiner Zeit an Doping oder Leistungssteigerung gedacht habe, nicht genügen, um den Vorsatz der Bestellung zu verneinen. Das SSG erklärte deshalb die Reiterin für schuldig, gegen das Doping-Statut verstossen zu haben. Was das Verschulden der Athletin betrifft, so hat das SSG dieses als sehr geringfügig eingestuft und verurteilte sie wegen Besitz und versuchter Anwendung einer Dopingsubstanz zu einer Sperre von einem Jahr. Zudem werden der Verurteilten die Verfahrenskosten von 750 Franken auferlegt.
Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass der Import von Dopingmitteln grundsätzlich verboten ist. Die Substanz DHEA ist im Weiteren auf der Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöV) aufgeführt und ihr Import ist somit verboten. Bei Personen mit einer Mitgliedschaft oder Lizenz bei einem Sportverband, Verein oder Club, der Swiss Olympic angeschlossen ist, folgt zusätzlich ein Disziplinarverfahren, wobei eine langjährige Sperre im Sport droht.