Zweijährige Sperre für Kickboxer

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Kategorie:
Recht

Das Schweizer Sportgericht verurteilt einen Kickboxer wegen der versuchten Anwendung von Ostarin und Mittäterschaft zu einer zweijährigen Sperre.

Im Rahmen von Postkontrollen wurden an einen Schweizer Kickboxer adressierte Sendungen mit der verbotenen Substanz Ostarin vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sichergestellt und an Swiss Sport Integrity weitergeleitet. Wie vom Sportförderungsgesetz (SpoFöG) vorgegeben, verfügte Swiss Sport Integrity die kostenpflichtige Einziehung und Vernichtung dieser Produkte. Im Rahmen des Disziplinarverfahrens informierte Swiss Sport Integrity den Athleten darüber, dass der Besitz und die versuchte Anwendung von Ostarin einen potenziellen Verstoss gegen das Doping-Statut von Swiss Olympic darstellen.

Im Verfahren konnte zudem nachgewiesen werden, dass der Athlet sein Online-Konto einer Drittperson zur Verfügung gestellt und damit Beihilfe zu mehreren Verstössen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen geleistet hat. Infolgedessen sprach das Schweizer Sportgericht wegen der versuchten Anwendung einer verbotenen Substanz und Mittäterschaft eine zweijährige Sperre gegen den Kickboxer aus. Die Sperre gilt seit dem 29. September 2023, dem Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung eines Disziplinarverfahrens, und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam. Zusätzlich werden seine seit dem 24. Juni 2022 erzielten Wettkampfergebnisse annulliert, mit allen daraus entstehenden Konsequenzen, einschliesslich Aberkennung von Medaillen, Punkten und Preisen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass die rechtlichen Grundlagen für einen sauberen Sport einerseits auf dem Doping-Statut von Swiss Olympic und andererseits auf staatlichen Gesetzen aufbauen. Das Sportförderungsgesetz stellt Herstellung, Erwerb, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr, Vermittlung, Vertrieb, Verschreibung, Inverkehrbringen, Abgabe oder Besitz von Mitteln zu Dopingzwecken sowie die Anwendung von verbotenen Methoden an Dritten unter Strafe.