Swiss Sport Integrity hat in einem Entscheid mit Massnahmen festgehalten, dass der Fussballer Taulant Xhaka anlässlich der Meisterfeier des FC Basel, aufgrund der Missachtung des Fairplay-Gedankens sowie mangelnden Respekt gegenüber den Gegnern und deren Fans, einen Ethikverstoss begangen hat.
Ende Mai 2025 ging bei der Meldestelle für Ethikverstösse und Missstände im Schweizer Sport eine Meldung über einen möglichen Ethikverstoss des Fussballers Taulant Xhaka ein. Dieser habe anlässlich der spontanen Meisterfeier auf dem Balkon des Barfüsserplatzes Hassbotschaften in Richtung der Fans auf dem Platz skandiert. Swiss Sport Integrity eröffnete in der Folge ein Untersuchungsverfahren gegen den besagten Spieler und informierte ihn über seine Rechte und Pflichten.
Nach Art. 2.3.1 des Ethik-Statuts gelten grobe Verletzungen von fundamentalen Grundwerten des Sports als unsportliches Verhalten, soweit diese nicht bereits durch Spiel- und Wettkampf-reglemente oder andere Bestimmungen erfasst werden. Dies umfasst insbesondere die Missachtung des Fairplay-Gedankens sowie mangelnden Respekt und Achtung gegenüber den Gegnern und den Zuschauern. Durch das mehrfache Skandieren der Parolen «Tod und Hass dem FCZ» hat Taulant Xhaka sich unter Missachtung des Fairplay-Gedankens in aller Öffentlichkeit unsportlich verhalten, er hat insbesondere jeglichen Respekt vor gegnerischen Athleten sowie vor deren Anhänger vermissen lassen, und er hat generell den Schweizer Sport in Verruf gebracht sowie elementare Anstandsregeln verletzt.
Im Rahmen des Untersuchungsverfahrens wurde ein Verstoss gegen Art. 2.3.1 des Ethik-Statuts des Schweizer Sports festgestellt, welcher durch Taulant Xhaka anlässlich der Meisterfeier des FC Basel begangen wurde. Das Verfahren wurde durch Swiss Sport Integrity gemäss Art. 5.7.2.2 des Ethik-Statuts mit einem Entscheid mit Massnahmen abgeschlossen. Da Herr Xhaka allerdings am 16. Mai 2025 bereits durch die Disziplinarkommission der Swiss Football League für denselben Sachverhalt sportrechtsdisziplinarisch sanktioniert wurde, erachtete Swiss Sport Integrity es als ebenfalls angezeigt, die verhängte Sanktion unter eine Resolutivbedingung zu stellen. Dies bedeutet, sollten die von der Swiss Football League auferlegten Sanktionen bis Ende November 2025 vollständig erfüllt sein, wird der Spieler das von Swiss Sport Integrity auferlegte Verhaltenscoaching zum Thema Gewalt nicht absolvieren und die Busse in der Höhe von 3'900 Franken nicht bezahlen müssen. Der Entscheid ist rechtskräftig.