Warnung vor «Wundermitteln» wie SARMs und Ibutamoren

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Athleten-Info

Aktuell sind sie überall – die Wundermittel, welche als schnelle Abkürzung zum perfekten Körper angepriesen werden. Das Internet wird regelrecht damit überschwemmt, die verbotenen Produkte trenden in den sozialen Medien. Die Bandbreite reicht von Produkten für ein durchtrainiertes Aussehen bis zu Anti-Aging-Produkten für jugendliche Vitalität.

Im Internet und über Social Media wird eine Vielfalt an Produkten beworben, die eine gesteigerte Leistung, eine schnellere Regeneration oder positive Beeinflussung des Hormonhaushalts suggeriert. Insbesondere von Influencern auf Instagram und TikTok, aber auch auf YouTube. Als Sportlerprodukte angepriesen, finden sich aber immer wieder Supplemente, die gefährliche Substanzen beinhalten. Häufig handelt sich um gehypte oder gefährliche Inhaltsstoffe, welche für den menschlichen Gebrauch nicht erforscht und nicht zugelassen wurden, und gemäss Dopingliste im Sport verboten sind.

Bestellung birgt Dopingrisiko sowie Gesundheitsrisiko

Das Online-Angebot auf dubiosen Webseiten sowie Direktkäufe über soziale Medien via Influencer-Werbung haben stark zugenommen. Auch die von den Behörden aus dem Verkehr gezogenen verbotenen Mittel haben in den letzten Jahren stetig zugenommen. Bei der Bestellung oder Verwendung solcher Produkte ist das Dopingrisiko für Sportler:innen mit der Konsequenz einer langen Sperre hoch. Aber nicht nur betreffend Sanktion ist das Risiko hoch, auch für Nicht-Sportler:innen sind solche Produkte gefährlich, da sie grosse Risiken für die Gesundheit bergen.

Risiken und Nebenwirkungen

Die Substanzen sind für eine Anwendung ungenügend geprüft. Sie sind nicht als Medikamente zugelassen und werden häufig als Nahrungsergänzungsmittel oder Chemikalien «zu Forschungszwecken» vermarktet. Die Produkte werden illegal hergestellt und es gibt keine Qualitätskontrolle. Oft sind sie über- oder unterdosiert oder enthalten nicht die angegebenen Substanzen. Die Substanzen sind gemäss Dopingliste verboten und haben ein hohes Risiko für schwere Nebenwirkungen. Zum Beispiel:

Selektive Androgen Rezeptor Modulatoren (SARMs)

SARMs erhöhen das Risiko für Herzinfarkt oder Schlaganfall und können unter anderem Psychosen, Leberschäden, Unfruchtbarkeit, Hodenschrumpfung und sexuelle Funktionsstörungen verursachen. Beispiele von SARMs:

  • Andarin (S4)
  • Ligandrol (LGD-4033)
  • Ostarin (Enobosarm, MK-2866, S22)
  • RAD-140 (Testolon, Vosilasarm)
  • RAD-150

Ibutamoren, auch MK-677 genannt 

MK-677 beeinflusst die Freisetzung von Wachstumshormon und IGF-1. Es können jedoch auch andere Hormone ungewollt beeinflusst werden wie Cortisol und Prolaktin. Zudem kann MK-677 Wassereinlagerungen, gesteigerten Appetit, erhöhten Blutzucker und sexuelle Funktionsstörungen verursachen.

Weitere Beispiele verbotener Substanzen

Auch nachfolgende Substanzen sind gemäss Dopingliste verboten. Sie sind kaum oder überhaupt nicht für eine Anwendung bei Menschen geprüft. Sie werden illegal hergestellt und es ist völlig unklar, ob es eine sichere Dosierung oder Anwendungsmöglichkeit gibt. 

  • BPC-157: Dies ist ein experimentelles Peptid, welches oft harmlos dargestellt und für verschiedene medizinische Indikationen angepriesen wird. Dabei handelt es sich jedoch um Behauptungen, die nicht durch medizinische Fachliteratur bewiesen sind.
  • GW1516 (GSK-516): PPAR-d Agonist
  • GW0742: PPAR-d Agonist
  • SR9009: Rev-erba Agonist
  • SR9011: Rev-erba Agonist
  • TB-500 (Thymosin Beta-4).

Swiss Sport Integrity warnt alle Sportlerinnen und Sportler vor Produkten, die als einfache Abkürzung oder Wundermittel zum perfekten Körper angepriesen werden. Auch wenn diese Produkte als ungefährlich beworben werden und einfach online oder über die Sozialen Medien gekauft werden können, enthalten sie häufig risikoreiche und verbotene Substanzen. Zum Schutz vor einem Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmungen und insbesondere auch zum Schutz der Gesundheit rät Swiss Sport Integrity daher eindringlich von deren Anwendung ab. 

 

Weitere Informationen:
Nahrungsergänzungsmittel
Importverbot